Lärmaktionsplan

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Lärm stellt insbesondere in Städten und Ballungsräumen eine große Belastung für viele Einwohner dar. Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie haben Städte mit über 100.000 Einwohnern, alle fünf Jahre wiederkehrend, die aktuelle Belastungssituation in ihrem Gebiet zu analysieren und für die ermittelten Belastungsschwerpunkte konkrete Maßnahmen zur Verminderung der schädigenden Lärmwirkungen zu prüfen. Für die Stadt Regensburg wurde der erste Lärmaktionsplan am 07.07.2020 und die erste Fortschreibung am 16.03.2021 beschlossen (siehe bisherige Stadtratsbeschlüsse). Auf Basis der Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 und mit Hilfe Ihrer Teilnahme an dieser Bürgerbeteiligung wird nun der Regensburger Lärmaktionsplan überprüft und überarbeitet!

Die Lärmbelastung an Ihrem Wohnort können Sie unter Ergebnisse der Lärmkartierung einsehen. Im UmweltAtlas Bayern stellt das bayerische Landesamt für Umwelt seit dem 23. März 2023 die Ergebnisse der Lärmberechnung für Straßen und Industrieanlagen in Form eines Tageswertes LDEN und eines Nachtwertes LNight für den Ballungsraum Regensburg zur Verfügung.

Die neuen Maßnahmen gegen Lärm stehen! 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im 2. Quartal 2023 durchgeführt. In dieser Öffentlichkeitsbeteiligung konnten die Bürgerinnen und Bürger angeben, an welchen Orten sie sich von den Hauptlärmquellen (Straßenverkehr, Schienenverkehr, Industrie-/Gewerbelärm) belästigt fühlen und Ihre Ideen zur Lärmminderung einbringen. In der Online-Beteiligung haben 149 Personen an der Umfrage über das subjektive Lärmempfinden, die Akzeptanz von Lärmschutzmaßnahmen sowie über mögliche Verbesserungsvorschläge teilgenommen. Außerdem wurden 53 „Ideen gegen Lärm“ ortsbezogen zu Problemen und möglichen Lösungsansätzen abgegeben. Diese wurden im aktuellen Entwurf für den Lärmaktionsplan aufbereitet und eingearbeitet. Mit Ihrem Feedback helfen Sie uns, weiterhin an den richtigen Maßnahmen zu arbeiten. Der Zeitraum in dem Sie Ihre Anmerkungen zu den Maßnahmen des Lärmaktionsplans abgeben können, beginnt am 15. April und endet am 13. Mai 2024.  

Haben Sie an der ersten Beteiligung teilgenommen und finden Sie sich und Ihren Vorschlag wieder?
Stellt der Entwurf des Lärmaktionsplans Ihre Wahrnehmung zum Lärm ausreichend dar?
Halten Sie die gewählten Maßnahmen für wirkungsvoll?
Rufen Sie die einzelnen Maßnahmen gegen Lärm auf und nutzen Sie unten die Kommentarfunktion, um uns Ihre Meinung mizuteilen!
Falls Sie noch Fragen zu den einzelnen Maßnahmen oder allgemein zum Thema Straßenlärm haben, können Sie sich gerne unter stadtplanungsamt@regensburg.de bei uns melden.

 

Phasen der Lärmaktionsplanung

  • 1. Phase - Veröffentlichung der Lärmkartierung und erste Öffentlichkeitsbeteiligung (12. April bis 23. Mai 2023)

    Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung wurde am 23.03.2023 vom Landesamt für Umwelt in Form des Umwelt Atlas Bayern (https://www.umweltatlas.bayern.de/) veröffentlicht. Über diesen Link können Sie adressscharf Ihre Lärmbelastung als Tageswert LDEN (ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel) bzw. als Nachwert LNight (ein über 8 Stunden von 22:00 - 06:00 Uhr gemittelter Immissionspegel) einsehen. Vom 12. April bis zum 23. Mai 2023 hatten Sie die Möglichkeit sich mit Ihren subjektiven Erfahrungen zu lärmbelasteten Orten in Regensburg zu beteiligt. Sie konnten uns mitteilen, wo Sie sich besonders von Verkehrs- bzw. Industrielärm gestört fühlen und welche Ideen Sie haben, um den Lärm zu verringern. Dazu konnten Sie auf einer interaktiven Karte die Orte markieren, an denen Sie sich von Lärm besonders gestört fühlen.

    Sie konnten dann auch Ihre Ideen beitragen, wie gegen den Lärm vorgegangen werden kann. Außerdem gab es die Möglichkeit an einer Umfrage teilzunehmen, die uns wichtige Informationen über Ihr Lärmempfinden und die Akzeptanz von verschiedenen Lärmminderungsmaßnahmen geliefert hat. An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen ganz herzlich für die rege Beteiligung und die wertvollen Hinweise im Rahmen der ersten Phase bedanken. Die rege Teilnahme und die zahlreichen Angaben haben uns einen wertvollen Einblick in die Lebenswelt der Bürger*innen verschafft. Ihre Ideen wurden aufbereitet und sind - dort wo es aus rechtlichen, verwaltungstechnischen und inhaltlichen Rahmenbedingungen möglich war - in den Lärmaktionsplan eingeflossen. Damit haben Sie einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass unsere Stadt insgesamt leiser und lebenswerter wird.

  • 2. Phase - Überprüfung und Überarbeitung des letzten Lärmaktionsplans (Entwurf)
    Nachdem bereits Lärmaktionspläne für das Stadtgebiet von Regensburg mit Beschluss vom 07.07.2020 und vom 16.03.2021 in Kraft getreten sind (siehe wichtige Links), liegt nun der Schwerpunkt auf einer Überprüfung und Überarbeitung dieser Lärmaktionspläne sowie auf der Analyse der Umsetzung der bisherigen Maßnahmen. Die Ergebnisse werden in Form des Entwurfs des Lärmaktionsplans dargestellt.
  • 3. Phase - Zweite Öffentlichkeitsbeteilgung bzgl. der vorgeschlagenen Maßnahmen (15. April bis 13. Mai 2024)
    In der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf des Lärmaktionsplans einschließlich der Maßnahmenvorschläge der Öffentlichkeit vorgestellt und Rückmeldungen der Öffentlichkeit eingeholt.
  • 4. Phase - Fertigstellung des Lärmaktionsplans
    Anhand der Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit und weiterer sog. Träger Öffentlicher Belange (Behörden/Verbände) wird der Lärmaktionsplan vsl. bis Mitte 2024 fertiggestellt und anschließend dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.
  • 5. Phase - Inkrafttreten des Lärmaktionsplans durch Stadtratsbeschluss
    Das Inkrafttreten des Lärmaktionsplans wird öffentlich bekannt gemacht. Die Umsetzung der Maßnahmen muss mit verschiedenen städtischen Organisationseinheiten koordiniert und abgesprochen werden. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle, wie etwa politische Prioritäten, finanzielle Ressourcen, personelle Kapazitäten, technische Machbarkeit, gesetzliche Anforderungen und Vorschriften sowie langfristige und nachhaltige Pläne der Stadt. Das macht die Umsetzung von lärmmindernden Maßnahmen zu einer komplexen Verwaltungsaufgabe. Auch deswegen wird für die Umsetzung der Maßnahmen ein Zeithorizont von fünf Jahren angesetzt.